Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden an, Ihre auf Lager befindlichen und noch nicht in den Verkehr gebrachten Zähler nachzueichen. Zähler, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist und die zum turnusmäßigen Wechsel anstehen, eichen wir nicht neu.
Für die Neueichung / Erklärung der Konformität zur MID berechnen wir die Eichgebühr / Konformitätsgebühr und Frachtkosten. Für weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt im Bereich DOWNLOADS.
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